Abgeordnetenhauswahl
2026
← Alle Fragen
Frage4/5
Nachrichtendienste

Verfassungsschutz
abschaffen?

Unsere Frage an die Parteien
  • a) Befürworten Sie eine Abschaffung des Berliner Verfassungsschutzes? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
  • b) Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle des Verfassungsschutzes wollen Sie in der nächsten Legislaturperiode ergreifen?
Antworten der Parteien - unsere Zusammenfassungen (in Reihenfolge der Fraktionsgrößen im AGH vor der Wahl 2026)

Christlich Demokratische Union

Die CDU will den Verfassungsschutz nicht abschaffen, sondern rechtlich und technisch stärken. Er soll Menschen, die er als potentielle Gewalttäter:innen betrachtet, schon im Vorfeld beobachten können. Dafür sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten und auf Videoaufnahmen im öffentlichen Raum geprüft werden, unter richterlicher Kontrolle und Wahrung des Trennungsgebots. Wo das Landesrecht nicht ausreiche, sollen Initiativen auf Bundesebene ergriffen werden. Das Verfassungsschutzgesetz solle geändert werden, um mit dem Verfassungsschutz Organisierte Kriminalität zu bekämpfen und gegebenenfalls deren Verbindungen zu extremistischen Strukturen zu überwachen. Der Datenaustausch mit Polizei und Strafverfolgung soll ausgebaut werden. Zur parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle äußert sich die CDU nicht.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Die SPD lehnt die Abschaffung des Verfassungsschutzes ab, da er einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor extremistischen Bestrebungen wie Rechtsextremismus und islamistischem Extremismus leiste. Stärken will sie den Verfassungschutz durch klare rechtsstaatliche Leitplanken und wirksame Kontrolle. Sie setze auf Transparenz bei Berichten und Einstufungen und will die Zivilgesellschaft in Evaluierungen einbinden. KI-Anwendungen des Verfassungsschutzes sollten denselben Prüfmaßstäben unterliegen wie bei allen anderen Sicherheitsbehörden. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz seien die Rechtsgrundlagen an aktuelle Entwicklungen im IT- und Social-Media-Bereich angepasst worden. Konkrete Maßnahmen zur parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle nennt die SPD nicht.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen wollen den Verfassungsschutz nicht abschaffen, sondern neu ordnen. Die Ämter seien ihren Aufgaben zu oft nicht gerecht geworden, etwa im NSU-Komplex und bei den V-Leute-Skandalen. Für ein wirksames Früherkennungssystem fordern sie zwei Säulen: ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung, dass nur mit öffentlichen Quellen arbeitet. Sowie einen von polizeilichen Aufgaben klar abgegrenzten Nachrichtendienst mit Fokus auf staatsgefährdende Straftaten, Desinformation, Spionage und Terrorismus. Nach einer unabhängigen Evaluation sollen Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen neu justiert werden. Ein Verfassungsschutz-Kontrollgesetz soll die parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte stärken. Regelabfragen für Bewerber:innen im öffentlichen Dienst lehnen sie in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen ab.

Die Linke

Die Linke befürwortet die Abschaffung. Der Verfassungsschutz sei eine intransparent und geheim arbeitende Behörde, die sich demokratischer Kontrolle entziehe. Nicht einmal eine unabhängige Bewertung seiner Tätigkeit sei möglich. Folglich könnten seine Grundrechtseingriffe nicht auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Zur Kontrolle will die Linke vor allem die nicht kontrollierbaren Grundrechtseingriffe beschränken. Der Verfassungsschutz müsse mindestens kumuliert über die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Wirksamkeit berichten.

Alternative für Deutschland

Die AfD tritt nicht für eine Abschaffung ein, sondern für eine grundlegende Reform. Der Verfassungsschutz müsse wieder ein echter Inlandsgeheimdienst werden, der sich mit tatsächlichen Bedrohungslagen befasse. Berlin sei das Bundesland mit der meisten politischen Gewalt, Hochburg von Salafist:innen und einer gewaltbereiten linksextremistischen Szene. Die Beobachtung politischer Parteien lehnt sie als Instrument im politischen Meinungskampf ab. Über Parteien urteilten die Wähler:innen, im Übrigen ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Zur Kontrolle fordert sie unverzügliche Unterrichtungspflichten gegenüber dem zuständigen Ausschuss, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte auch für die Opposition sowie konsequente richterliche Anordnung und Überprüfung nachrichtendienstlicher Maßnahmen.

Humanistische Union Unsere Position

Die Humanistische Union fordert eine Abschaffung des Verfassungsschutzes, weil er gefährlich, überflüssig, undemokratisch und teuer ist. Seinen Eigenanspruch als „Frühwarnsystem“, das tätig wird, bevor etwas passiert, hat er nicht erfüllt. Teilweise förderte er sogar extremistische Bestrebungen oder ignorierte sie, bis Anschläge oder eine kritische Öffentlichkeit ihn zur Anerkennung der Realität zwangen.

Undemokratisch ist er nicht zuletzt im Kern seiner Tätigkeit: Ein Inlandsgeheimdienst, der politische Gesinnungen sammelt und bewertet, bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde, steht in dauerhaftem Spannungsverhältnis zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit: Der Staat hat die Aufgabe, Straftaten zu ahnden, nicht Überzeugungen.

Stattdessen lehrt die Erfahrung, dass kontinuierliche Beobachtung extremistischer Bestrebungen von einer kritischen Öffentlichkeit, aufmerksamen Medien, Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Institutionen geleistet werden kann und muss.

In Berlin wurde das eigenständige Landesamt für Verfassungsschutz bereits Ende 2000 wegen zahlreicher Skandale aufgelöst. Seither ist der Verfassungsschutz nur noch eine Abteilung der Innenverwaltung. Deshalb könnte er in wenigen Jahren vollständig aufgelöst werden.

Bis es zu einer solchen Auflösung kommt, muss seine Kontrolle in der nächsten Legislaturperiode deutlich gestärkt werden, parlamentarisch wie gerichtlich. Das Kontrollgremium des AGH braucht eigenes, fachkundiges Personal mit weitreichendem Akteneinsichtsrecht, damit es nicht auf das angewiesen ist, was die Behörde von sich aus preisgibt. Eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen gehören unter einen Richtervorbehalt, die Befugnisse der G10-Kommission sind zu erweitern. Einstufungen wie Beobachtungen müssen nachvollziehbar begründet und gerichtlich überprüfbar sein.

Den Einsatz von V-Leuten und geheimdienstlichen Mitteln lehnt die HU ab.

Original-Antworten herunterladen Die vollständigen Antworten aller Parteien im Original