Die Humanistische Union fordert eine Abschaffung des Verfassungsschutzes, weil er gefährlich, überflüssig, undemokratisch und teuer ist. Seinen Eigenanspruch als „Frühwarnsystem“, das tätig wird, bevor etwas passiert, hat er nicht erfüllt. Teilweise förderte er sogar extremistische Bestrebungen oder ignorierte sie, bis Anschläge oder eine kritische Öffentlichkeit ihn zur Anerkennung der Realität zwangen.
Undemokratisch ist er nicht zuletzt im Kern seiner Tätigkeit: Ein Inlandsgeheimdienst, der politische Gesinnungen sammelt und bewertet, bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde, steht in dauerhaftem Spannungsverhältnis zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit: Der Staat hat die Aufgabe, Straftaten zu ahnden, nicht Überzeugungen.
Stattdessen lehrt die Erfahrung, dass kontinuierliche Beobachtung extremistischer Bestrebungen von einer kritischen Öffentlichkeit, aufmerksamen Medien, Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Institutionen geleistet werden kann und muss.
In Berlin wurde das eigenständige Landesamt für Verfassungsschutz bereits Ende 2000 wegen zahlreicher Skandale aufgelöst. Seither ist der Verfassungsschutz nur noch eine Abteilung der Innenverwaltung. Deshalb könnte er in wenigen Jahren vollständig aufgelöst werden.
Bis es zu einer solchen Auflösung kommt, muss seine Kontrolle in der nächsten Legislaturperiode deutlich gestärkt werden, parlamentarisch wie gerichtlich. Das Kontrollgremium des AGH braucht eigenes, fachkundiges Personal mit weitreichendem Akteneinsichtsrecht, damit es nicht auf das angewiesen ist, was die Behörde von sich aus preisgibt. Eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen gehören unter einen Richtervorbehalt, die Befugnisse der G10-Kommission sind zu erweitern. Einstufungen wie Beobachtungen müssen nachvollziehbar begründet und gerichtlich überprüfbar sein.
Den Einsatz von V-Leuten und geheimdienstlichen Mitteln lehnt die HU ab.