Verantwortung muss beim Menschen bleiben
Die Humanistische Union lehnt es ab, dass KI-Systeme in Justiz und Strafverfolgung selbstständig über Schuld, Strafe oder andere Rechtspositionen entscheiden. KI-Anwendungen können Entscheidungsträger:innen unterstützen. Aber die letzte Entscheidung muss bei ihnen bleiben. Sie tragen die Verantwortung.
Datenhoheit und Nachvollziehbarkeit
Weil in Justiz und Strafverfolgung besonders sensible personenbezogene Daten anfallen, dürfen Behörden sie nicht an Dritte zur Verarbeitung übermitteln, insbesondere nicht an Anbieter aus Drittstaaten. Datenhoheit, Vertraulichkeit und die Verfügungsgewalt über die eingesetzte Technologie müssen jederzeit gewährleistet sein. Darüber hinaus muss der Einsatz von KI-Systemen nachvollziehbar und umfassend dokumentiert werden.
KI-Systeme können entlasten, nicht ersetzen
KI-Anwendungen können dort sinnvoll sein, wo sie Justiz und Strafverfolgungsbehörden von wiederkehrender Verwaltungsarbeit entlasten und Verfahren beschleunigen. Voraussetzung ist, dass Menschen die Ergebnisse vollständig überprüfen und reproduzieren können und dies vor ihrer Verwendung auch tun.
Bei der Auswertung großer Datenbestände können KI-Systeme erheblichen Nutzen haben. Zum Beispiel bei komplexen Wirtschaftsstraftaten. KI-Anwendungen können hier Zusammenhänge entdecken und relevante Dokumente finden. Die Bewertung muss aber durch Menschen erfolgen.
Es muss Waffengleichheit gelten: Wo Strafverfolgungsbehörden große Datenbestände KI-gestützt auswerten, müssen Beschuldigte und ihre Verteidigung über vergleichbare technische Möglichkeiten verfügen.
Kein Generalverdacht durch Datenerhebung und -auswertung
Die Humanistische Union lehnt es ab, dass der Staat immer größere Datensammlungen über Menschen anlegt, etwa durch flächendeckende Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und vergleichbare Formen anlassloser Erfassung. Der Staat darf nicht umfassend Daten über die Bevölkerung sammeln, um anschließend nach möglichen Verdachtsmomenten zu suchen. Das kehrt das rechtsstaatliche Prinzip um. Weil wir schon die Erhebung ablehnen, lehnen wir selbstverständlich auch jede Auswertung der so gewonnenen Daten ab.
Die KI-gestützte Auswertung von Videomaterial ist grundsätzlich abzulehnen.
Ebenfalls lehnt die HU Predictive Policing ab. Software-Systeme, die vorhersagen sollen, wo Straftaten stattfinden könnten oder wer künftig straffällig werden könnte, übernehmen die Verzerrungen ihrer Trainingsdaten und verstärken sie. Bereits die Auswahl und Gewichtung der Eingangsdaten beeinflussen die Ergebnisse, teils unbemerkt.