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2026
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Frage1/5
Justiz & Polizei

Verbrecher jagen
mit KI?

Unsere Frage an die Parteien

Justiz und Strafverfolgung arbeiten zunehmend mit automatisierten Datenanalysen und KI-Software.

  • a) Welche konkreten KI-Anwendungen wollen Sie in der Strafverfolgung (Polizei und Justiz) einsetzen? Schließen Sie bestimmte Anwendungen ausdrücklich aus?
  • b) Wie wollen Sie dabei Transparenz und die Rechte unbeteiligter Dritter schützen?
Antworten der Parteien - unsere Zusammenfassungen (in Reihenfolge der Fraktionsgrößen im AGH vor der Wahl 2026)

Christlich Demokratische Union

Die CDU spricht sich für den Ausbau technischer Ermittlungsinstrumente aus. Dazu gehören KI-gestützte Datenanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche, spezialisierte Auswertungssoftware, die Speicherung von IP-Adressen und der verbesserte Datenaustausch zwischen allen beteiligten Behörden.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Die SPD versichert, sie prüfe in jedem Einzelfall und unter Einbindung verschiedener Behörden und Organisationen Nutzen und Risiken. Die Maßnahmen sollen evaluiert und parlamentarisch kontrolliert werden. Grundrechte und Datenschutz seien für sie die verbindlichen Leitplanken.

Den Einsatz von Palantir und anderen datenschutzrechtlich bedenklichen Firmen lehnt die SPD ab.

Unbeteiligte Dritte würden durch den Ausschluss verdachtsunabhängiger Überwachungsmaßnahmen, einen klar definierten Zweck und eine Evaluation geschützt. Die SPD betont, dass sie Racial Profiling ablehne.

Bündnis 90/Die Grünen

Für die Grünen müsse bei IT-Verfahren das Recht auf Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden.

Der Einsatz von KI wird befürwortet, wenn er in Behörden die Alltagsarbeit effizienter mache. Gegen mögliche Diskriminierungen müsse es vorbeugende Maßnahmen geben.

In der Justiz gehe es um den Einsatz digitaler Recherchetools und digitaler Assistenzsysteme. Trotzdem müsse am Ende eines Gerichtsverfahrens immer eine Richter:in entscheiden.

Eine Auswertung polizeilicher Daten durch Palantir oder andere problematische Anbieter lehnen die Grünen ab. Sie fordern die Garantie datenschutzrechtlicher Standards, eine klare Zweckbindung und transparente Quellcodes.

Abgelehnt wird der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten und die Schaffung einer polizeilichen Superdatenbank. Befürwortet wird das konsequente Einhalten von Kennzeichnungs- und Markierungspflichten.

Die Linke

Die Linke möchte auf den Einsatz von KI möglichst ganz verzichten. Die Anwendung älterer Systeme zur Mustererkennung und zur Durchsuchung beschlagnahmter Datensätze ohne die Verknüpfung zu polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen sei denkbar. Die bekannten Probleme von KI-Anwendungen sprächen gegen deren Einsatz.

Möglicherweise widersprächen die auch im ASOG geschaffenen Eingriffsgrundlagen für eine KI-Analyse der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Wenn KI eingesetzt würde, müsse der Betrieb innerhalb der KI-VO (Künstliche-Intelligenz-Verordnung, bzw. EU AI Act) und der DSGVO (bzw. JI-RL) erfolgen.

Alternative für Deutschland

Die AfD will eine technisch auf der Höhe der Zeit arbeitende Polizei und Justiz. Befürwortet werden intelligente Videoüberwachung an allen Kriminalitätsschwerpunkten, automatisierte Datenanalyse und KI-gestützte Werkzeuge bei der Analyse großer Datenmengen.

Die AfD lehnt die Chatkontrolle und jedes KI-Scanning privater Kommunikation ab. Sie fordert eine Verpflichtung des Senats, an derartigen Vorhaben nicht mitzuwirken.

Die AfD lehnt einen Datenschutz, der zum Täterschutz wird, ab. Eingriffsintensive technische Maßnahmen benötigten eine gesetzliche Grundlage. Für Einzelfälle gebe es richterliche Anordnungen. In Zweifelsfällen sei das Recht der Bürger:innen auf Sicherheit höher zu bewerten als die informationelle Selbstbestimmung.

Humanistische Union Unsere Position

Verantwortung muss beim Menschen bleiben
Die Humanistische Union lehnt es ab, dass KI-Systeme in Justiz und Strafverfolgung selbstständig über Schuld, Strafe oder andere Rechtspositionen entscheiden. KI-Anwendungen können Entscheidungsträger:innen unterstützen. Aber die letzte Entscheidung muss bei ihnen bleiben. Sie tragen die Verantwortung.

Datenhoheit und Nachvollziehbarkeit
Weil in Justiz und Strafverfolgung besonders sensible personenbezogene Daten anfallen, dürfen Behörden sie nicht an Dritte zur Verarbeitung übermitteln, insbesondere nicht an Anbieter aus Drittstaaten. Datenhoheit, Vertraulichkeit und die Verfügungsgewalt über die eingesetzte Technologie müssen jederzeit gewährleistet sein. Darüber hinaus muss der Einsatz von KI-Systemen nachvollziehbar und umfassend dokumentiert werden.

KI-Systeme können entlasten, nicht ersetzen
KI-Anwendungen können dort sinnvoll sein, wo sie Justiz und Strafverfolgungsbehörden von wiederkehrender Verwaltungsarbeit entlasten und Verfahren beschleunigen. Voraussetzung ist, dass Menschen die Ergebnisse vollständig überprüfen und reproduzieren können und dies vor ihrer Verwendung auch tun.

Bei der Auswertung großer Datenbestände können KI-Systeme erheblichen Nutzen haben. Zum Beispiel bei komplexen Wirtschaftsstraftaten. KI-Anwendungen können hier Zusammenhänge entdecken und relevante Dokumente finden. Die Bewertung muss aber durch Menschen erfolgen.

Es muss Waffengleichheit gelten: Wo Strafverfolgungsbehörden große Datenbestände KI-gestützt auswerten, müssen Beschuldigte und ihre Verteidigung über vergleichbare technische Möglichkeiten verfügen.

Kein Generalverdacht durch Datenerhebung und -auswertung
Die Humanistische Union lehnt es ab, dass der Staat immer größere Datensammlungen über Menschen anlegt, etwa durch flächendeckende Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und vergleichbare Formen anlassloser Erfassung. Der Staat darf nicht umfassend Daten über die Bevölkerung sammeln, um anschließend nach möglichen Verdachtsmomenten zu suchen. Das kehrt das rechtsstaatliche Prinzip um. Weil wir schon die Erhebung ablehnen, lehnen wir selbstverständlich auch jede Auswertung der so gewonnenen Daten ab.

Die KI-gestützte Auswertung von Videomaterial ist grundsätzlich abzulehnen.

Ebenfalls lehnt die HU Predictive Policing ab. Software-Systeme, die vorhersagen sollen, wo Straftaten stattfinden könnten oder wer künftig straffällig werden könnte, übernehmen die Verzerrungen ihrer Trainingsdaten und verstärken sie. Bereits die Auswahl und Gewichtung der Eingangsdaten beeinflussen die Ergebnisse, teils unbemerkt.

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