Für die HU ist eine Haftstrafe gleichzeitig Ausdruck eines individuellen und gesellschaftlichen Scheiterns. Deshalb steht an erster Stelle das Schaffen von gesellschaftlichen Strukturen und Hilfesystemen, die Straftaten verhindern können. Weil eine Haftstrafe ein tiefer Einschnitt in das Leben der Täter:innen ist, sollte alles getan werden, um eine Haft zu vermeiden. Deshalb ist die HU für den Ausbau von Haftvermeidungsprogrammen.
Wenn eine Haft unvermeidlich ist, muss der offene Vollzug an erster Stelle stehen. Das Resozialisierungsziel, das als Begründung für die Haft genannt wird, muss ernst genommen werden. Therapien, in denen die Täter:innen sich mit ihren Taten auseinandersetzen, müssen vom ersten Hafttag an angeboten werden. Es muss Weiterbildungsmaßnahmen geben. Fehlende Schul- und Berufsabschlüsse müssen in der Haft nachgeholt werden können. Die Nutzung von Computern und dem Internet, wie sie im Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ möglich ist, muss daher gewährleistet werden.
So können Rückfälle und damit verbundene weitere Straftaten, Leid für die Opfer und Kosten für die Gesellschaft vermieden werden. Dazu muss qualifiziertes Personal ausgebildet und eingestellt werden.
Zu einer Entlastung der Justizvollzugsanstalten kann eine Entkriminalisierung bestimmter Delikte wie „Schwarzfahren“ oder des Besitzes geringer Mengen weicher Drogen (auch über Cannabis hinaus) beitragen. Eine bei solchen Delikten verhängte Ersatzfreiheitsstrafe (wenn Täter:innen nicht genug Geld haben, um die Strafe zu bezahlen) belastet die Justiz unnötig. Pro inhaftierter Person kostet ein Hafttag laut Justizverwaltung rund 248 Euro (Stand 2025). Die Kosten für die Haft sind in jedem Fall deutlich höher als die nicht bezahlte Geldstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist zudem zu kurz für sinnvolle therapeutische Maßnahmen.
Insofern ist die HU für eine Aufhebung der im Berliner Verkehrsvertrag stehenden Strafantragspflicht. Diese Pflicht zwingt die Verkehrsbetriebe BVG und S-Bahn, gegen Menschen, die innerhalb von zwei Jahren dreimal ohne einen Fahrschein erwischt werden, einen Strafantrag zu stellen. Wenn sie danach nicht zahlen können oder wollen, droht ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe.