Abgeordnetenhauswahl
2026
← Alle Fragen
Frage5/5
Strafvollzug

Besseres Leben
im Gefängnis?

Unsere Frage an die Parteien
  • a) Sind Sie für eine Aufhebung der Strafantragspflicht im Berliner Vollzugsvertrag in der nächsten Legislaturperiode?
  • b) Was sind Ihre drei wichtigsten Vorhaben zur Verbesserung des Strafvollzugs und zur Resozialisierung?
Antworten der Parteien - unsere Zusammenfassungen (in Reihenfolge der Fraktionsgrößen im AGH vor der Wahl 2026)

Christlich Demokratische Union

Die CDU lehnt eine Aufhebung der Strafantragspflicht ab. Fahren ohne Fahrschein sei eine Straftat. Wer Bus und Bahn nutze, ohne zu bezahlen, schädige die Allgemeinheit und die Verkehrsbetriebe. Eine Entkriminalisierung wäre zudem ungerecht gegenüber den ehrlichen Fahrgästen.
Für den Strafvollzug nennt sie drei Vorhaben:

1) Ein zeitgemäßer Strafvollzug sei die unverzichtbare Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung. Ziel sei, die Sicherheit in den Einrichtungen zu gewährleisten und den Gefangenen zugleich durch gezielte Bildungsangebote und Arbeitsprogramme eine klare Perspektive für ein straffreies Leben nach der Haft zu bieten.

2) Der Übergang in die Freiheit soll durch eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden bestmöglich begleitet werden.

3) Die Berliner Justizvollzugsanstalten sollen weiter modernisiert werden, insbesondere durch Umbau und Grundsanierung der Teilanstalt III der JVA Tegel.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Die SPD hält den Wegfall der Strafantragspflicht seitens der Verkehrsbetriebe für einen ersten Schritt, der aber am besten bundesweit gelinge. Auf Bundesebene setze sie sich weiter für die Entkriminalisierung des „Schwarzfahrens“ ein. Ersatzfreiheitsstrafen, die oft finanziell oder „sozial Schwächere“ träfen, wolle sie schrittweise durch soziale Arbeit ersetzen.
Im Strafvollzug setzt sie auf eine Verbindung von Sicherheit und Resozialisierung:

1) Intensivtäter:innen sollen im geschlossenen Vollzug verbleiben. Eine Radikalisierung in Haft soll konsequent unterbunden werden.

2) Ausbildung, Arbeit und Täter-Opfer-Ausgleich sollen gezielt gestärkt werden.

3) Neben der Gefängnisseelsorge durch die beiden großen christlichen Kirchen soll unter anderem auch die humanistische Seelsorge in Gefängnissen die gleichen – auch haushalterischen – Möglichkeiten erhalten.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen befürworten die Aufhebung der Strafantragspflicht. Sie wollen die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen, weil Betroffene nicht zahlen könnten und verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Alternativ könnten zahlungsunfähige Betroffene nach einer Anhörung im Rahmen der Vollstreckung von einer Ersatzfreiheitsstrafe ausgenommen werden.
Ihre drei wichtigsten Vorhaben sind:

1) Die Resozialisierung Strafgefangener wollen sie wieder in den Vordergrund rücken, weil allein sie die Gesellschaft nachhaltig vor Straftaten schütze. Das gelinge nur gemeinsam mit freien Trägern, deren Netzwerke und Kompetenzen unverzichtbar seien.

2) Ausbau des offenen Vollzugs, weil er am besten geeignet sei, die Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen. Strafgefangene bräuchten eine bessere Betreuung vor und nach der Entlassung sowie passgenaue Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen. Kinder von Inhaftierten müssten ressortübergreifend intensiver in den Blick genommen werden.

3) Das Projekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ soll ausgeweitet werden, um den Zugang zu Internet und E-Mail zu verbessern. So könnten Inhaftierte Kontakt zu ihren Familien halten, digitale Bildungsangebote nutzen und nach der Haft leichter Arbeit finden.

Die Linke

Die Linke befürwortet die Aufhebung als ersten Schritt zur Entkriminalisierung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein. Fahren ohne Fahrschein sei oft klassische Armutskriminalität. Der geringe Unrechtsgehalt einer bloßen Nutzung von Verkehrsmitteln ohne Täuschung oder Überwindung von Barrieren rechtfertige keine strafrechtliche Verfolgung.
Ihre drei wichtigsten Vorhaben sind:

1) Bessere Vollzugsbedingungen, die auf das Leben nach der Entlassung vorbereiten, unter anderem durch digitale Teilhabe und bessere Sport- und Kulturangebote. Arbeit in Haft müsse in einem sozialversicherungspflichtigen Umfang entlohnt werden, auch um hohe Schulden nach der Entlassung zu vermeiden.

2) Ein besseres Übergangsmanagement mit konkreter Vorbereitung auf die Entlassung, etwa Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche und Suchtberatung durch externe Träger. Kürzungen dieser Programme müssten mindestens rückgängig gemacht werden.

3) Bessere Arbeitsbedingungen für das Personal, etwa durch den Ausbau von Weiterbildung und Supervision sowie eine bessere Entlohnung im Justizdienst.

Alternative für Deutschland

Die AfD lehnt eine Aufhebung ab. Das Erschleichen von Beförderungsleistungen sei eine Straftat nach § 265a StGB. Es sei nicht Aufgabe des Landes Berlin, geltendes Bundesrecht durch vertragliche Hintertüren faktisch außer Kraft zu setzen.
Ihre drei wichtigsten Vorhaben sind:

1) Die Sicherheit im Justizvollzug selbst müsse erhöht werden. Straftaten, Drogenhandel und kriminelle Strukturen hinter Gittern seien zu bekämpfen.

2) Vollzugslockerungen und Hafturlaube sollen nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgen.

3) Straftäter:innen ohne deutschen Pass sollen ihre Haftstrafen künftig durch Kooperationen mit Herkunfts- und Drittstaaten außerhalb Deutschlands verbüßen und nach Verbüßung konsequent abgeschoben werden. Ihre Wiedereingliederung habe in ihren Herkunftsländern stattzufinden.

Humanistische Union Unsere Position

Für die HU ist eine Haftstrafe gleichzeitig Ausdruck eines individuellen und gesellschaftlichen Scheiterns. Deshalb steht an erster Stelle das Schaffen von gesellschaftlichen Strukturen und Hilfesystemen, die Straftaten verhindern können. Weil eine Haftstrafe ein tiefer Einschnitt in das Leben der Täter:innen ist, sollte alles getan werden, um eine Haft zu vermeiden. Deshalb ist die HU für den Ausbau von Haftvermeidungsprogrammen.

Wenn eine Haft unvermeidlich ist, muss der offene Vollzug an erster Stelle stehen. Das Resozialisierungsziel, das als Begründung für die Haft genannt wird, muss ernst genommen werden. Therapien, in denen die Täter:innen sich mit ihren Taten auseinandersetzen, müssen vom ersten Hafttag an angeboten werden. Es muss Weiterbildungsmaßnahmen geben. Fehlende Schul- und Berufsabschlüsse müssen in der Haft nachgeholt werden können. Die Nutzung von Computern und dem Internet, wie sie im Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ möglich ist, muss daher gewährleistet werden.

So können Rückfälle und damit verbundene weitere Straftaten, Leid für die Opfer und Kosten für die Gesellschaft vermieden werden. Dazu muss qualifiziertes Personal ausgebildet und eingestellt werden.

Zu einer Entlastung der Justizvollzugsanstalten kann eine Entkriminalisierung bestimmter Delikte wie „Schwarzfahren“ oder des Besitzes geringer Mengen weicher Drogen (auch über Cannabis hinaus) beitragen. Eine bei solchen Delikten verhängte Ersatzfreiheitsstrafe (wenn Täter:innen nicht genug Geld haben, um die Strafe zu bezahlen) belastet die Justiz unnötig. Pro inhaftierter Person kostet ein Hafttag laut Justizverwaltung rund 248 Euro (Stand 2025). Die Kosten für die Haft sind in jedem Fall deutlich höher als die nicht bezahlte Geldstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist zudem zu kurz für sinnvolle therapeutische Maßnahmen.

Insofern ist die HU für eine Aufhebung der im Berliner Verkehrsvertrag stehenden Strafantragspflicht. Diese Pflicht zwingt die Verkehrsbetriebe BVG und S-Bahn, gegen Menschen, die innerhalb von zwei Jahren dreimal ohne einen Fahrschein erwischt werden, einen Strafantrag zu stellen. Wenn sie danach nicht zahlen können oder wollen, droht ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Original-Antworten herunterladen Die vollständigen Antworten aller Parteien im Original